ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Gebäudereinigung WETZIG
für die Erbringung von
Gebäudereiniger-Leistungen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei
Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§ 2 Art und Umfang der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich,
wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese
Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung
vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt.
Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art
und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten
Personen festgelegt werden.

§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als
auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich -
spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit,
Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf.
auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung
durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur
Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines
Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise
Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für
Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige
Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände
nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung
übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden
Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen
trifft.

§ 4 Aufmass
1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe
und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu
ermitteln.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße
als anerkannt.
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten
die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für
zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit
sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des
Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und
steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Pre ise
entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen
Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung
1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet
der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis
auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich
gemeldet werden, entfällt die Haftung.
2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen
Bestimmung.

§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar.
Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über
dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung
weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet
werden.

§ 11 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten.
An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten
Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.